Nach dem Entscheid mehrerer Kantone und Gemeinden, ein Moratorium für 5G zu verhängen, berichtet die Presse, dass das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erklärt hat, dass es keine Rechtsgrundlage für Kantone und Gemeinden gibt, ihre Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung zu schützen. Diese Aussage ist Teil der katastrophalen Art und Weise, in der 5G eingesetzt wird. Sind unsere sieben Weisen ausreichend informiert?
Das ist die Frage, die sich die ARA stellt. Am Montag, den 6. Mai, erhielten die sieben Mitglieder des Bundesrates vom ARA-Ausschuss eine 427-seitige Broschüre mit regulatorischen und wissenschaftlichen Dokumenten. Im 6-seitigen Anschreiben lesen wir im letzten Absatz:
Von nun an können der Bund und seine verschiedenen Departemente nicht mehr öffentlich behaupten, dass sie sich der schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung auf den lebenden Organismus nicht bewusst sind. Dieses 427-seitige Dokument wurde ordnungsgemäß eingereicht und als notarielles Protokoll registriert. Es wurde an die richtigen Leute verteilt. Schliesslich könnte es hier in der Schweiz als Rechtsgrundlage für die Lösung möglicher zukünftiger Streitigkeiten oder Gesundheits- und Umweltprozesse dienen. Dont act.
Die Broschüre ist am Montag, den 6. Mai um 08:00 Uhr im Bundeskanzleramt eingetroffen. Kurz gesagt, die Vereinigung Romande Alerte aux ondes électromagnétiques fragt die Behörden der Kantone und des Bundes:
- die Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung in ihrer Resolution 1815 an die Mitgliedstaaten des Europarats, dem die Schweiz beigetreten ist, zu prüfen und in die Praxis umzusetzen.
- das Vorsorgeprinzip, insbesondere in Bezug auf 5G, wie es von der Schweiz im August 2003 ratifiziert wurde, anzuwenden.
- ein Moratorium für 5G durchzusetzen.
- So genannte „weiße“ Zonen zu schaffen, wie auf Bundesebene über die „Hadlikon-Petition“ vom 9. Februar 2018 gefordert.
- Überwachung der aktuellen und zukünftigen 5G-Emissionen in Echtzeit an ausgewählten Standorten
- Artikel 35 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit (LSP 800.01) vom 29. Mai 1985 auf den Mobilfunk und 5G-Strahlung anzuwenden.
- das „Elektromagnetische Feld Intoleranz-Syndrom“ als eine wissenschaftlich fundierte medizinische und biologische Realität zu betrachten.
- die athermischen oder nicht-thermischen Auswirkungen von Mobilfunk- und 5G-Wellen auf Lebewesen zu berücksichtigen.
- den internationalen Aufruf zur Beendigung von 5G auf der Erde und im Weltraum zu unterstützen und den internationalen Aufruf zu einem Moratorium für 5G zu unterstützen.
Die Dokumente können online eingesehen werden:
„Alle Labormäuse“: Brief an den Bundesrat
„Regulatorische und wissenschaftliche Dokumente“; 427 Seiten an den Bundesrat gerichtet
Quelle: https://www.alerte.ch
Aus dem Französischen Co-Übersetzt mit Deepl.com.