Von Franz Hörmann
Dass nicht alles in unserem Banksystem mit rechten Mitteln zugeht, wissen wir. Aber wie sehr erforschen wir selber, auf was genau wir unser Augenmerk richten sollen? Der Wirtschaftsexperte und Autor des Buches ‚Das Ende des Geldes‘ Franz Hörmann geht dieser Geschichte wie kaum ein anderer nach und bringt ans Licht, was der Menschheit seit Hunderten von Jahren verschwiegen wird. Vorab das Conclusio seines Newsletters, den wir HIER abonnieren können. Wir stecken da zusammen drin, und wir sind alle dringendst eingeladen, unsere Scheuklappen zu entfernen, um gemeinsam unsere auf Schönheit, Frieden, Wahrheit und Freude aufgebaute neue Welt zu erschaffen. Ready für Franz Hörmanns fantastische Arbeit? CONCLUSIO Die buchtechnische Schuldgeldschöpfung (als Eigenverbindlichkeit der Geschäfts- bzw. Nationalbank) wurde und wird nachweislich missbraucht und führt für Bankkunden und Steuerzahler zu Verlusten in mehrstelliger Milliardenhöhe. Die Justiz verschließt gegenüber diesen Betrügereien nach wie vor die Augen, wohl auch aus Angst vor den politischen Konsequenzen, welche dieser jahrhundertealte Missbrauch nach sich ziehen könnte. Spätestens mit der Aufhebung des Goldstandards 1973 sind jedoch Eigenverbindlichkeiten der Nationalbank bei der Geldschöpfung ökonomisch nicht mehr sinnvoll interpretierbar und sollten daher durch den offenen Ausweis des Geldschöpfungsertrages (Seigniorage) ersetzt werden. Dieser Ertrag sollte sodann an den Staat (im Interesse der Bevölkerung) ausgeschüttet werden, wodurch Staatsschulden zunächst stark reduziert, mittelfristig sogar gänzlich überflüssig werden könnten. Auch auf der Ebene der Geschäftsbanken („Kreditgeldschöpfung“) entbehren Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Sinnhaftigkeit, da hier zwei gleichwertige Schuldscheine einander gegenüberstehen. Auch hier sollten andere Buchungen zum Einsatz gelangen und die Banken sollten bei der „Betreibung der Kreditforderungen“ von der Justiz keine Unterstützung mehr erfahren, denn diese Darstellungen und Behauptungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Welche Alternativen zur Bankenrettung (ohne Steuergeld!) sowie Geldschöpfung (ohne Verschuldung!) bereits vorgeschlagen wurden werden wir im nächsten Newsletter im November 2018 beleuchten. Da es sich bei all diesen Vorschlägen lediglich um andere Buchungstechniken im Rahmen der Logik der doppelten Buchhaltung handelt, bedarf es lediglich einer gesetzlichen Grundlage und diese bloß des politischen (Mehrheits-)Willens um schon heute Wirklichkeit zu werden. Ich wünsche allen von diesen verworrenen und schädlichen Buchungspraktiken Betroffenen (egal in welchen Rollen, ob als Kreditnehmer, Banker, Richter, Anwalt oder Politiker) Kraft und Zuversicht auf dem Weg in eine schuldenfreie, kooperative Zukunft! Mit herzlichen Grüßen Franz Hörmann XXX Teil VII: Die Buchgeldschöpfung und ihre Folgen Im letzten Newsletter haben wir uns, nach einer kurzen Einführung in die Buchhaltungstechnik und den Aufbau einer Bilanz, mit der „Kreditgeldschöpfung aus Luft“, jenem Buchungssatz, mit dem Geschäftsbanken bei der Kreditvergabe die Gutschrift des Kreditnehmers – aber auch bei jedem Kauf durch eine Bank die Gutschrift für den Verkäufer – erschaffen, beschäftigt. Buchungstechnisch handelt es sich dabei um eine Bilanzverlängerung gegen Fremdkapital, die Buchung eines Schuldners, denn ein Gläubiger muss einen Aktivtausch verbuchen, denn er gibt ja geldwertes Vermögen hin und erhält dafür eine Forderung. Wir erkannten, dass diese Eigenverbindlichkeit („Sichteinlage“), durch die heute das Buchgeld in der Bankbilanz dargestellt wird, dazu führt, dass die Kreditvergabe rechtlich nur ein Schuldscheintausch, keinesfalls jedoch ein Darlehen sein kann. Beim Darlehen muss der Gläubiger „Vermögen“ hingeben, was sich in der Bilanz nur als Aktivtausch konkretisieren kann. Eine Bilanzverlängerung gegen Fremdkapital ist eine Schuldnerbuchung und führt dazu, dass einander rechtlich zwei Schuldner gegenüberstehen, die ihre Schuldscheine (der Kreditvertrag des Kreditnehmers gegen das Buchgeld der Geschäftsbank, das schließlich die Forderung des Bankkunden auf Bargeld darstellt) tauschen. Da nach dem Tausch zweier betraglich gleichwerter Vermögensgegenstände kein Partner dem anderen mehr etwas schuldet, ist daher weder eine „Tilgung“ noch auch eine „Verzinsung“ vorstellbar! Die, dem Bilanzbild der „kreditvergebenden Geschäftsbank“ entsprechende, rechtliche Würdigung des „Bankkredits“ als Schuldscheintausch anstatt als Darlehen ist eine Herausforderung, der sich die internationale Justiz erst noch stellen wird müssen, sie könnte sich letztlich sogar als „demokratische Nagelprobe des gesamten Rechtssystems“ erweisen. Der beliebte Satz der Banker („Wir verleihen nur das Geld der Sparer!“) wird daher endgültig als Märchen entlarvt und sollte von diesen auch nicht mehr zur Darstellung ihres Geschäftsmodells verwendet werden, da es empirisch widerlegt und dies auch immer öfter in den Medien verbreitet wird (siehe etwa die Informationen der Vollgeldinitiative in der Schweiz, der ARD oder sogar des Mainstreamblattes „Standard.at“. Selbst achtjährige Kinder wissen darüber heute schon Bescheid und können den Ablauf auch korrekt erklären. Auch Querdenker unter den Buchautoren, wie z.B. Horst Seiffert, nehmen sich des Themas sehr tiefgreifend an. An den Orten der höheren Bildung hingegen wird zwar vieles „gefordert“, der konkrete Dialog bzw. auch bloß die korrekte Information der Studierenden aber weiterhin verweigert. Die kognitive Dissonanz obsiegt dort offensichtlich auf allen Ebenen. Mögliche und tatsächliche Folgen der Schuldgeldschöpfung durch Privatunternehmen Wie ist es aber möglich, dass Banken einerseits (innerhalb gewisser Eigenkapitalgrenzen, die sie aber oftmals auch wieder selbst „gestalten“ können) beliebig „Giraldgeld schöpfen“, dann aber wegen „Überschuldung“ vom Staat (genauer von den Steuerzahlern) „gerettet“ werden müssen? Dies liegt eben daran, dass Banken wohl die einzigen Unternehmen darstellen, die zum „Bezahlen“ einer Rechnung kein „Geld“ (i.S. eines gesetzlichen Zahlungsmittels, also Geldscheine oder Münzen) benötigen, sondern dazu ganz einfach selbst Schuldscheine ausstellen (per Buchung auf die Sichteinlagen ihrer Kunden, die für die Bank ja eine Verbindlichkeit darstellen). In diesem kurzen Ausschnitt aus einem Wirtschaftsjournal wird das schön ersichtlich. Achten Sie hier, bitte, auf die Aussage des Journalisten an der Position 2:25: … können auch wir den Wertzuwachs als Gewinn buchen, ohne etwas verkauft zu haben. Und vom Gewinn können wir natürlich Dividende ausschütten – an die Eigentümer!“ Die dargestellte Analogie Modeboutique / Bank scheitert – für Studierende der Betriebswirtschaftslehre schon im Eingangssemester klar erkennbar! – an folgendem Zusammenhang: ein Buchgewinn aus der Aufwertung von Waren ist natürlich unbar, während die Gewinnentnahme bzw. -ausschüttung in bar erfolgen muss! Dies gilt aber nur für die Modeboutique (bzw. auch alle anderen realwirtschaftlichen Unternehmen), nicht hingegen für die Banken! Nur die Bank kann „Gewinne ausschütten“, die gar nicht als Geld realisiert wurden, sondern nur „gebucht“ – denn die Bank schöpft sich „ihr Geld“ ja durch die Buchung in die Sichteinlagen! Ob dieser Umstand (Geschäftsbanken sind die einzigen Unternehmen, die mit ihren eigenen Schuldscheinen bezahlen können, alle anderen Unternehmen müssen, um zu „bezahlen“ genau diese Schuldscheine der Banken von diesen Banken „leihen“) gegen das verfassungsmäßige Gleichheitsgebot verstößt? Dies zu untersuchen wäre wohl die nächste Herausforderung unserer demokratischen Rechtsordnungen. Darüber hinaus wird in dem obigen Video dargestellt, wie „in einer Nacht- und Nebelaktion für Banken das Bilanzrecht geändert wurde“ (Zitat Prof. Küting). Was ist da, im Oktober 2008, geschehen? Im September 2008 brach die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers zusammen und wurde, zum Unterschied vom Versicherungsunternehmen AIG, das mit 40 Mrd. $ Steuergeldern unterstützt wurde, nicht gerettet. Die Folge war eine globale Schockwelle. Politiker und Regulatoren wurden in den Glauben versetzt, das globale Finanzsystem wäre (durch den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers) „in Gefahr“. Durch diese Argumentation konnte auch das IASB (International Accounting Standards Board) in London beeinflusst werden, eine spezielle Bilanzierungsregel nur für Banken zu erlassen. Das IASB in London ist ein privater Verein, der exklusiv die weltweit für börsennotierte Unternehmen gültigen Bilanzierungsregeln (IFRS, International Financial Reporting Standards) im Auftrag der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erlässt und von diesen dafür bezahlt wird. Bei diesen Bilanzierungsregeln handelt es sich daher um ein globales Monopol eines privaten Vereins, der z.B. der EU seine Regeln übermittelt und diese schreibt sie dann den EU-Mitgliedsstaaten vor, ohne dass deren Parlamente überhaupt ein Einspruchsrecht dagegen hätten. Im Bereich der internationalen Berichterstattung börsennotierter Unternehmen existiert daher keine Konkurrenz, sondern ein globales Monopol, wodurch der Markt der Unternehmensinformationen weltweit zerstört und durch eine Zentralmacht ersetzt wurde. Die Mitglieder dieses Gremiums (IASB) wurden nun durch den Anschein des drohenden Zusammenbruchs des globalen Finanzsystems unter Druck gesetzt, um exklusiv für Banken eine Bilanzierungsregel zu erlassen, wonach die Banken ihre „notleidenden Wertpapiere“ in der Bilanz nicht mehr wertberichtigen (abschreiben) mussten, sondern die höheren historischen Werte fortführen konnten (siehe auch). Durch diesen (nunmehr weltweit anwendbaren!) Bilanztrick war es den Banken wieder möglich Gewinne auszuweisen, durch eine Bilanzierungspraxis, die ohne dieses erpresserische „Bauernopfer“ einer Investmentbank als Bilanzfälschung strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte (siehe auch). Doch damit nicht genug. In den einzelnen Ländern wurden sodann von den Rechtsanwälten der Banker (in Deutschland etwa Freshfields Bruckhaus Deringer) Gesetze geschrieben (in Deutschland das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, FMStG), die dafür sorgten, dass große Teile der Steuereinnahmen (in Deutschland das Doppelte des jährlichen Staatshaushaltes!) ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Transparenz an die „notleidenden Banken“ verteilt wurden (siehe auch). Das Parlament (der Bundestag) wurde damit seiner wesentlichen Rechte beraubt. Nach Meinung maßgeblicher Fachleute wurde damit mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen (siehe dazu folgende Stellen: Stelle 1, Stelle 2). Interessant an diesem Ausschnitt aus einem deutschen Wirtschaftsjournal ist auch, dass ein FDP-Abgeordneter beschreibt, wie für ihn „ein Stück Weltbild zusammenbricht“, da er „guten Glaubens dachte, dass Gesetze in den Ministerien geschrieben werden“ (Stelle 3). Ministerien gehören wohl zur Regierung, die Regierung hingegen ist Exekutive, nicht Legislative. Eine Staatsform, in der die Exekutive die Gesetze schreibt, hat einen Namen: Diktatur. Höchst erstaunlich, dass sich nicht nur die Geldschöpfung sondern auch die Grundlagen der Gewaltentrennung noch nicht bis in die Kreise der Parlamentarier herumgesprochen hat! Am Ende dieses Berichts hören wir eine spannende Aussage: „In den USA jedenfalls verlangt das Parlament Rechenschaft über die Steuermilliarden für die Finanzwelt. Warum eigentlich nicht in Deutschland?“. Diese „Rechenschaft über die Steuermilliarden in den USA“ können wir uns, dem Internet sei Dank, auch sofort ansehen. In diesem Mitschnitt sehen wir, wie Alan Grayson, Mitglied des Repräsentantenhauses, den Vice Chairman des Boards of Governors der privaten FED, Donald Kohn, einer Befragung unterzieht. Dabei sollten wir, inzwischen geschult in den Geldschöpfungspraktiken der Banken, auf folgende Details achten – die, nebenbei bemerkt, auch den Unterhaltungswert dieses Videos stark erhöhen: Donald Kohn hat (als Schuldgeld schöpfender Banker) regelmäßig Probleme „money lent“ (verliehenes Geld, das wieder zurückgezahlt werden sollte) und „money spent“ (ausgegebenes Geld, also Geld, das als Aufwand „verloren“ ist) auseinander zu halten. Dieses Problem ergibt sich einfach deshalb, weil sowohl „money lent“ (wie z.B. Kredite) als auch „money spent“ (wie z.B. Geld, das von der Bank für den Kauf von Immobilien „bezahlt“ wurde) durch denselben Buchungssatz geschöpft wird: Aktivum (Forderung bzw. Immobilie) an Sichteinlage (Verbindlichkeit). Auch die konkreten Banken, welche in den Genuss der Steuergelder kamen, werden von Kohn (völlig analog zum SOFIN in Deutschland!) nicht genannt. Stattdessen weist er darauf hin, dass die FED die „Kategorien der empfangenden Institutionen“ publiziert, nicht hingegen die Namen der Empfänger selbst. Offensichtlich besteht die Rechenschaftslegung in den USA also darin, dass ein Hearing stattfinden kann, in dem dann allerdings nichts gesagt wird! Warum dies so ist, wird aus dem Dialog ebenfalls klar. Auf die Frage, ob über die Verwendung der Steuermittel nicht Kongress bzw. Repräsentantenhaus entscheiden sollte und nicht die FED, antwortet Donald Kohn, indem er sich auf den Federal Reserve-Act aus 1913 bezieht. Diese „politische Unabhängigkeit in der Geldpolitik“ eines privaten Unternehmens, das somit nach Gutdünken über die Wirtschaftspolitik eines gesamten Landes entscheiden kann, wurde von Kritikern sowohl für die Wirtschaftskrise 1929 als auch für jene von 2008 verantwortlich gemacht. Ein interessanter Dialog zwischen Grayson und Kohn entwickelt sich auch über die Frage der bilanziellen Bewertung der Wertpapiere, die von der FED aus Steuermitteln angekauft wurden. Grayson fragt, wieviele dieser Papiere werthaltig seien und wie hoch die sich bei den anderen ergebenden Abschreibungen wären: „Were these assets marked to market?“. Damit wird die Bewertung (zu „Marktwerten“, also zu aktuellen Preisen) hinterfragt. Kohn antwortet ausweichend mit: „Some of them were, some not, some were loans.“ Damit deutet er an, dass die FED ihre Kreditrisiken („loans“) entweder nicht bewerten kann oder will bzw. könnte er sich damit auch auf jenen Bilanztrick beziehen, den die Banker durch den vorsätzlichen Untergang der Investmentbank Lehman Brothers erpresserisch von den Regulatoren des IASB im Oktober 2008 bewirkt haben. Diese Ausnahmeregel gestattet es ja – ausschließlich! – den Banken – weltweit! – ihre Papiere in den Bilanzen zu historischen Werten zu bewerten, ohne verpflichtende Abschreibungen vorzunehmen. Genau gegen diese Regel, die Bewertung zu Marktpreisen (im angloamerikanischen Raum „fair value principle“ genannt), wird von den Banken bei der Bewertung ihres selbst geschöpften Giralgeldes übrigens laufend in ihren Bilanzen verstoßen, wie der internationale Wirtschaftsprüfer (englische Bezeichnung: CPA, Certified Public Accountant) Michael Schemmann (Präsident des IICPA, International Institute of CPAs) in einem Rundschreiben an die internationalen Standardisierer feststellt und Veränderungen einfordert (siehe seinen offenen Brief vom 1. Mai 2013). Doch die Prüfung der Banken durch Wirtschaftsprüfer hat sich in der Vergangenheit nicht als zielführend erwiesen. In vielen Fällen erhielten ihre Jahresabschlüsse ein uneingeschränktes Testat (d.h. sie wurden vom Prüfer ohne Einschränkungen als „mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Normen übereinstimmend“ anerkannt), obwohl genau diese Banken nur wenige Wochen nach dieser Testierung bankrott wurden und mit Steuergeldern gerettet werden mußten! Der Rechnungswesenprofessor an der University of Sheffield Prem Sikka wies in einem aufsehenerregenden Artikel nach, dass der durch die Bankenzusammenbrüche entstandene Schaden offensichtlich betraglich in einem gewissen Zusammenhang mit den von den Abschlussprüfern vereinnahmten Honoraren aus Prüfungs- und Beratungstätigkeit für genau diese geprüften Banken steht (siehe den Artikel „Financial Crisis and the Silence of the Auditors“). Wir sehen daher, dass das internationale Bilanzregulationsmonopol in Wahrheit dem bewiesenen Missbrauch der Schuldgeldschöpfung Vorschub leistet und daher genau an dieser Stelle, der Festsetzung von Normen zur Informationsdarstellung von Unternehmen (in diesem Falle von Banken), auch am einfachsten und nachhaltigsten behoben werden könnte. Der Abgeordnete Alan Grayson befragte auch eine Vertreterin des US GAO (General Accounting Office, das amerikanische Gegenstück zu unserem Bundesrechnungshof), Inspector General Elizabeth Coleman, zu einer „Prüfung“ der FED, welche diese angeblich vorgenommen hatte (siehe). Gleich zu Beginn fragt er, ob die Aktivitäten der FED untersucht wurden, die zu der Entscheidung führten die Investmentbank Lehman Brothers nicht zu retten sondern bankrott gehen zu lassen, denn dieser Crash war ausschlaggebend für die „Schockwelle“, von der in der Folge das globale Finanzsystem erfasst wurde und damit ein wesentlicher Auslöser der „Finanzkrise“ des Jahres 2008. Die Prüferin antwortet, dass sie „in diesem Speziellen Bereich“ keinerlei Nachforschungen angestellt hatte. Danach fragt sie Grayson, ob sie die in den letzten 8 Monaten erfolgte „Bilanzverlängerung“ der FED um mehr als 1 (engl. Trillion, somit dt.) Billion Dollar untersucht habe. Wie wir ja inzwischen wissen, wird durch eine solche Buchung „Geld geschöpft“, d.h. es wurde die Geldmenge ausgeweitet. Darauf antwortet die Prüferin zunächst sehr ausweichend, indem sie den Prüfungsvorgang als „Review“ (Durchsicht) bezeichnet und darzulegen versucht, dass es sich ja in Wahrheit nicht wirklich um eine „Prüfung“ handelte. Nachdem sie dann aber eingesteht, dass sie auch diesen Aspekt nicht geprüft hat, wird sie gefragt, ob sie wisse, wer diese Gelder erhalten habe. Auch diese Frage muss sie verneinen, sie habe „diesen speziellen Bereich“ nicht geprüft! Nun möchte Grayson noch wissen, ob sie jene außerbilanziellen Wertpapiergeschäfte (off balance sheet transactions) der FED geprüft habe, die gemäß einem Bloomberg-Bericht einen betraglichen Umfang von 9 (engl. Trillion, somit dt.) Billionen Dollar erreichte. Durch solche Transaktionen werden insbesondere vermögenden Einzelpersonen oder Firmen wertlose Papiere abgekauft und durch (frisch geschöpfte) Dollar ersetzt. Auch diese Frage muss die „Prüferin“ verneinen und sie „rechtfertigt“ sich damit, dass sie dazu keine gesetzliche Befugnis habe. Daraufhin stellt Grayson die entscheidende letzte Frage: „Falls Sie nicht für diese Untersuchungen verantwortlich sind, wer ist es dann?“. Nachdem er diese Frage mehrmals wiederholt und die Prüferin ihm eine Antwort schuldig bleibt, schließt Grayson das Hearing mit den Worten: „Ich bin schockiert zu erfahren, dass niemand in der FED und auch nicht der Inspector General diese Vorgänge überwacht!“ Wir erkennen daher, dass es stets ein Rechnungslegungsmonopol ist, das den Missbrauch dieser Regeln erst ermöglicht. Wenn die, ohnehin selbst bei börsennotierten Konzernen nur vierteljährlich erstellten, „Abschlüsse“ von jemandem „geprüft“ werden, der selbst wieder vom geprüften Unternehmen bezahlt wird – wie ernsthaft kann diese „Prüfung“ dann wohl ausfallen? Welche Noten würden Schüler von ihren Lehrern erhalten, wenn sie diese selbst bezahlten würden? Tatsächlich ist der globale Missbrauch dieser „Standards“ in der Wissenschaft schon lange bekannt und es existiert eine Menge kompetenter Literatur dazu. In dem Buch „Called to Account“, von Paul M. Clikeman, wird die gesamte Geschichte des prüfenden Berufsstandes in den USA (CPAs, Certified Public Accountants) seit Gründung der SEC (Security Exchange Commission, amerikanische Börsenaufsicht) in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts akribisch dargestellt. Dieser Entwicklung werden wir uns aber detailliert im folgenden Newsletter zuwenden. Wir wollen nun zum nachweislichen Missbrauch der (Giral-)Geldschöpfung durch private Unternehmen (Geschäftsbanken, im Rahmen der sogenannten „Kreditvergabe“) zurückkehren. Da sich das Strafmaß beim Kreditbetrug an der Schadenshöhe (welche die Bank rein rechnerisch behauptet) orientiert, bedeutet dies, dass „Kosten der Refinanzierung“ und ähnliches, das nur berechnet aber von der Bank nicht bezahlt wird, empfindlich das Strafausmaß der „Kreditbetrüger“ (nein, das sind nach der aktuellen Rechtsprechung noch die Kunden, nicht die Bankster!) erhöhen. Und nach wie vor hat die Justiz offiziell keine Ahnung, wie Bankkredite tatsächlich zustandekommen (siehe die Dokumentation „Justiz entlarvt – Geldschöpfung unbekannt“). Der emeritierte Strafrechtsprofessor Michael Köhler hat in seiner Ausarbeitung „Humes Dilemma – oder: was ist Geld?“ nachgewiesen, dass schon im römischen Recht (nach der „Regel des Ulpian“) die Vermischung eines Treuhandvertrages (mit dem Sparer) und eines Darlehensvertrags (mit dem Kreditnehmer) unzulässig und daher ein Vermögensdelikt wäre! Es ist erstaunlich, dass die aktiven Richter diesbezüglich scheinbar große Wissenslücken aufweisen! DOKUMENTATION: JUSTIZ ENTLARVT Norbert Häring schildert in einem seiner Blogartikel den in Österreich aufgetretenen Fall eines säumigen Kreditnehmers, der auf seinem Kreditkonto plötzlich einen positiven Saldo vorfand. Nachdem er sich bei seinem Bankbetreuer über die Herkunft dieses „Geldes“ erkundigt und gefragt hatte, ob ihm dieser Betrag tatsächlich zustände, hat der Bankmitarbeiter ihm das bestätigt und daher hat der Kreditnehmer den Betrag sofort zur Begleichung des Honorars an seinen Anwalt überwiesen. Nach längerer Zeit meldete sich nun aber die Bank bei ihm, mit der Behauptung, er müsse das „Geld“ wieder zurückzahlen, denn es habe sich dabei lediglich um eine „Wertberichtigung“ auf einem „Unterkonto seines Kreditkontos“ gehandelt. An dieser Geschichte stimmen gleich mehrere Details nachdenklich:
Da das dabei verwendete Buchungssystem (das offenbar solchen Missbrauch zulässt!) auch in vielen anderen Bankfilialen Österreichs verwendet wird, müsste hier sofort eine flächendeckende EDV-Prüfung stattfinden. Anstatt dies anzuordnung wurde auf diese Fragen in der Gerichtsverhandlung aber gar nicht eingegangen sondern sie wurde von einer Antiterroreinheit „beschützt“. Die Conclusio von Norbert Häring ist ein einfacher, logischer Gedanke: „Ob es die unangenehme Nähe zur legalen Geldschöpfung durch Banken war, die wohlmeinende Justizbeamte davon abhielt, solchen Fragen im Rahmen dieses Prozesses genauer nachzugehen?“ Der ehemalige Bankenprüfer William K. Black, der Ende der 80er Jahre während der sog. „Savings & Loan Krise“ in Amt und Würden war, beschreibt in einer seiner Publikationen, was sich damals in den USA ereignete: 3.300 Sparkassen waren finanziell zusammengebrochen und mussten mit 125 Milliarden Dollar aus öffentlichen Geldern „gerettet“ werden. Unter der damaligen Reagan-Administration galt aber die Doktrin des „freien Wettbewerbs“ als ökonomisches Allheilmittel. Daher wurde folgende Lösung umgesetzt: Es wurden „mutige Investoren“ gesucht, welche eine bankrotte Sparkasse kaufen sollten und im Gegenzug wurden diese Institute dann kaum noch reguliert, damit sie der „freie Wettbewerb gesund“ machen sollte. Black erklärt die weitere Entwicklung so, dass praktisch alle der „mutigen Investoren“ tatsächlich Strohmänner von Mafia-Bossen (Bankstern) waren, die ihnen für den Kauf einer Sparkasse „zum Schnäppchenpreis“ das Geld liehen. Nach dem Kauf, räumte die gekaufte Sparkasse dem Bankster einen Kredit ein, der um vieles höher war als das von ihm bereitgestellte (Investment-)Geld. Dieser Kredit wurde natürlich nie zurückgezahlt, die Sparkasse ging abermals bankrott und wurde wieder mit Steuergeld „gerettet“. Das Buch, in dem William K. Black diese Zusammenhänge glasklar beschreibt, trägt den klingenden Namen „The Best Way to Rob a Bank is to Own One“, ein Titel der an das Brecht-Zitat „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ erinnert. William K. Black hat diese historischen Ereignisse und die mangelnde Lernfähigkeit der „Aufsichtsbehörden“ immer wieder öffentlich angeprangert (z.B. in Vorträgen wie hier und in Interviews wie hier), eine Reaktion der Politik blieb jedoch aus. Wenn wir nun also erkannt haben, dass die öffentliche Hand durch den Missbrauch der privaten (Schuld-)Geldschöpfung in der „Kreditvergabe“ der Geschäftsbanken jederzeit betrogen werden kann, und nachweislich in gewaltigem Ausmaß betrogen worden ist, so sollten wir auch überlegen, wie sich die Geldschöpfung der Nationalbanken auf das Gemeinwohl auswirkt. Auch für die Nationalbank ist die (Giral-)Geldschöpfung buchtechnisch eine Bilanzverlängerung, d.h. eine Eigenverbindlichkeit. Es stellt sich auch hier, wie bei den Geschäftsbanken, jedoch die Frage, wem die Nationalbank dann was schulden sollte und aus welchem Grund. In dem Artikel „Die verhinderten Möglichkeiten der Geldpolitik“ erklärt der ehemalige österreichische Bankenvorstand Wolfgang Edelmüller diese „Schuld der Nationalbank“ als historisches Relikt aus Zeiten des Goldstandards, als die Währungen noch tatsächlich mit Gold gedeckt sein mussten und es daher jederzeit auch zu Goldforderungen gegenüber der Nationalbank kommen konnte. Heute jedoch, im Zeitalter der ungedeckten „Fiat-Währungen“, entbehre diese Verbindlichkeit jeder sinnvollen Interpretation, sodass als einzige andere Möglichkeit einer Passivbuchung ein Ertrag (der Geldschöpfungsertrag, die sogenannte Seigniorage) verbleibt. Dieser Geldschöpfungsgewinn müsste von einer Nationalbank natürlich an den Staat ausgeschüttet werden, Regierungen hätten dann plötzlich keinen Anlass mehr sich zu „verschulden“, so wie im heutigen System, wo Giralgeld ausschließlich per Verbindlichkeitsbuchung entsteht. Mit diesem Wissen könnte man nun auch das (Schuld-)Geldsystem (Geldschöpfung in der Kreditvergabe) als Instrument betrachten, genau diesen Geldschöpfungsgewinn zu verbergen bzw. buchungstechnisch nicht entstehen zu lassen, um gegebenenfalls über diese „Verschuldung“ Druck auf die Politik auszuüben (wie dies von Norbert Häring offen vermutet wird). Conclusio Die buchtechnische Schuldgeldschöpfung (als Eigenverbindlichkeit der Geschäfts- bzw. Nationalbank) wurde und wird nachweislich missbraucht und führt für Bankkunden und Steuerzahler zu Verlusten in mehrstelliger Milliardenhöhe. Die Justiz verschließt gegenüber diesen Betrügereien nach wie vor die Augen, wohl auch aus Angst vor den politischen Konsequenzen, welche dieser jahrhundertealte Missbrauch nach sich ziehen könnte. Spätestens mit der Aufhebung des Goldstandards 1973 sind jedoch Eigenverbindlichkeiten der Nationalbank bei der Geldschöpfung ökonomisch nicht mehr sinnvoll interpretierbar und sollten daher durch den offenen Ausweis des Geldschöpfungsertrages (Seigniorage) ersetzt werden. Dieser Ertrag sollte sodann an den Staat (im Interesse der Bevölkerung) ausgeschüttet werden, wodurch Staatsschulden zunächst stark reduziert, mittelfristig sogar gänzlich überflüssig werden könnten. Auch auf der Ebene der Geschäftsbanken („Kreditgeldschöpfung“) entbehren Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Sinnhaftigkeit, da hier zwei gleichwertige Schuldscheine einander gegenüberstehen. Auch hier sollten andere Buchungen zum Einsatz gelangen und die Banken sollten bei der „Betreibung der Kreditforderungen“ von der Justiz keine Unterstützung mehr erfahren, denn diese Darstellungen und Behauptungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Welche Alternativen zur Bankenrettung (ohne Steuergeld!) sowie Geldschöpfung (ohne Verschuldung!) bereits vorgeschlagen wurden werden wir im nächsten Newsletter im November 2018 beleuchten. Da es sich bei all diesen Vorschlägen lediglich um andere Buchungstechniken im Rahmen der Logik der doppelten Buchhaltung handelt, bedarf es lediglich einer gesetzlichen Grundlage und diese bloß des politischen (Mehrheits-)Willens um schon heute Wirklichkeit zu werden. Ich wünsche allen von diesen verworrenen und schädlichen Buchungspraktiken Betroffenen (egal in welchen Rollen, ob als Kreditnehmer, Banker, Richter, Anwalt oder Politiker) Kraft und Zuversicht auf dem Weg in eine schuldenfreie, kooperative Zukunft! Mit herzlichen Grüßen Franz Hörmann PS: Der Beitrag ist online auch mit Bildern ersichtlich. |
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Die Buchgeldschöpfung und ihre Folgen – Der Multiparadigmenwechsel wird erkennbar –
Coco Tache
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